Behandlungsformen
Das Krankenhaus ist der geeignete Behandlungsort, wenn mit den besonderen medizinischen Mitteln eines Krankenhauses Krankheiten der Patienten erkannt, geheilt, eine Verschlimmerung der Krankheiten verhütet oder Krankheitsbeschwerden gelindert werden können.
Die Behandlung im Krankenhaus muß medizinisch notwendig sein. Der behandelnde Arzt muß daher in seiner Verordnung die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung begründen.
Neben ganztägiger, d. h. vollstationärer Krankenhausbehandlung, gibt es noch andere Behandlungsformen:
1. Die ambulante Operation
Wir behandeln bzw. operieren unsere Patienten sowohl in der Gynäkologisch-geburtshilflichen als auch in der Chirurgischen Abteilung auch ambulant. Ob diese Behandlungsform bei dem jeweiligen Krankheitsbild infrage kommt, kann nur Ihr behandelnder Arzt feststellen. Sofern dies gegeben ist, ist dies in unserem Hause dann möglich.
2. Vor- oder nachstationäre Behandlung
Ziel der vor- oder nachstationären Behandlung ist es, die Erforderlichkeit einer Krankenhausbehandlung zu klären bzw. vorzubereiten (vorstationär) oder im Anschluß an einen stationären Aufenthalt den Behandlungserfolg zu sichern bzw. zu festigen (nachstationär). Die Form der Krankenhausbehandlung wird ohne Unterkunft und Verpflegung durchgeführt.
Kreiskrankenhaus Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Str. 3
64521 Groß-Gerau
Telefonzentrale
Tel.: 06152 / 986-0
E-Mail: info
@kreiskrankenhaus.com


