Die reibungslose Durchführung der Krankenpflege und der ärztlichen Behandlung bedarf einer weitgehenden Rücksichtnahme der Patientinnen und Patienten untereinander. Die Ärztinnen und Ärzte, das Pflegepersonal, die Verwaltung und alle anderen Mitarbeiter des Krankenhauses bemühen sich, den ihnen anvertrauten Patientinnen und Patienten die Genesung zu ermöglichen. Im Interesse aller Patientinnen und Patienten ist es deshalb dringend notwendig, die folgende Hausordnung zu beachten.
Allgemeine Hinweise
Für die Aufnahme der Patientin/des Patienten ist die Einweisung durch den Haus- oder Facharzt notwendig, es sei denn, es handelt sich um eine Notaufnahme. Die Rechtsbeziehung zwischen dem Krankenhaus und dem Benutzer bzw. Zahlungspflichtigen ist in der Satzung, den allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und dem Tarif für Benutzerentgelte und ambulante Leistungen für das Kreiskrankenhaus Groß-Gerau, die in der Verwaltung, der Patientenaufnahme und den Stationen zur Einsichtnahme ausliegen, geregelt. Diese sollten Sie lesen. Ihre Krankenschwester oder Ihr Krankenpfleger stellen Ihnen gerne den vollen Wortlaut zur Verfügung. Wenn Sie von diesen Bedingungen nicht Kenntnis nehmen, können Sie sich später nicht auf Unkenntnis berufen.
Arzt und Pflegedienst
Die Hauptverantwortung für Ihre Behandlung trägt die Ärztin bzw. der Arzt. Entsprechend dem Grad Ihrer Krankheit wird sie/er immer zur Stelle sein. Sie oder er ordnet die Untersuchungen an und bestimmt die ärztlichen Maßnahmen, die für Ihre Behandlung notwendig sind. Bitte befolgen Sie vertrauensvoll die getroffenen Anordnungen. Verwenden Sie bitte keine Medikamente, die nicht ärztlich verordnet wurden. Um den Heilungserfolg nicht zu gefährden, bitten wir Sie, die verordneten Heilmittel gewissenhaft und zu den festgesetzten Zeiten anzuwenden oder einzunehmen. Dies gilt auch für die ärztlichen Diätvorschriften.
Bei verordneter Bettruhe bitten wir, diese auch einzuhalten. Während der ärztlichen Visite und zu den Mahlzeiten muß jede Patientin bzw. jeder Patient bei oder in ihrem bzw. seinem Bett sein. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeder Berufsgruppe tragen die Sorge für Ihre Pflege und die gewissenhafte Ausführung der ärztlichen Anordnungen. Wir bitten Sie daher, ihren Anweisungen Folge zu leisten.
Speisen, Getränke und die verordneten Heil- und Arzneimittel erhalten die Patientinnen und Patienten vom Krankenpflegepersonal. Andere Heil- und Arzneimittel sollten nicht angewendet werden. Denken Sie daran, daß dies und die ärztlichen Diätvorschriften vielfach über den Erfolg oder Mißerfolg der Behandlung entscheiden.
Die Schwester bzw. der Pfleger wird Ihrem Arzt regelmäßig über Ihr Befinden berichten. Für berechtigte Klagen haben die Stationsschwester oder Ihr Stationspfleger bzw. die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt stets ein offenes Ohr.
Krankenzimmer, Aufenthaltsräume und Garten
Den Patienten und Besuchern ist der Aufenthalt nur in den für sie bestimmten Räumen erlaubt. Es ist nicht gestattet, Personalzimmer, Dienstzimmer der Stationen, die Stationsküche sowie die Betriebs- und Wirtschaftsräume ohne Aufforderung zu betreten.
Krankenzimmer
Die Ruhezeiten sind Bestandteil Ihrer Behandlung und daher aus Gründen einer erfolgreichen Therapie unbedingt einzuhalten. Ruhe und Schlaf sind wichtige Heilfaktoren. Üben Sie daher gegen Ihre Mitpatienten die Rücksicht, die Sie sich selbst wünschen. Die Inbetriebnahme eines Rundfunk- oder Fernsehgerätes müssen wir von der Zustimmung Ihrer Mitpatienten und Ihres Arztes abhängig machen. Die Ruhe der anderen Patientinnen und Patienten darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Das Mitbringen von Mobiliar, Heimcomputern, Telespielen, Videogeräten und Funktelefonen ist nicht gestattet. Diese elektronischen Geräte können unsere medizinischen Geräte stören.
Von 22.00 bis 6.00 Uhr ist Nachtruhe.
Bitte suchen Sie daher rechtzeitig Ihr Zimmer auf. Bitte unterlassen Sie das Abstellen von Lebensmitteln und Flaschen auf dem Fenstersims, Ordnung und Sauberkeit sind für eine erfolgreiche Behandlung unerläßlich.
Das Rauchen ist im gesamten Krankenhausgebäude und in Nebenräumen nicht gestattet.
Aufenthaltsräume und Garten
Unsere neu angelegte Gartenanlage steht Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung. Bitte melden Sie sich beim Verlassen der Station beim Stationspersonal ab. Während der ärztlichen Visiten und zu den Mahlzeiten haben sich alle Patientinnen und Patienten in ihren Zimmern aufzuhalten. Denken Sie bitte daran, daß die nach Ihnen kommenden Patientinnen und Patienten sich ebenso wohl fühlen möchten. Behandeln Sie deshalb die Einrichtungsgegenstände so, als ob sie Ihr Eigentum wären. Für mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen müssen wir im Interesse der Allgemeinheit Schadenersatz fordern.
Diebstahl wird strafrechtlich verfolgt.
Krankenhauskleidung
Sofern Sie sich in der Eingangshalle aufhalten wollen oder einen Spaziergang in unseren Außenanlagen durchführen dürfen, bitten wir Sie, sich vor Verlassen der Station vollständig anzuziehen. Das Verlassen des Krankenhauses im Bademantel oder Schlafanzug ist einmal Ihrer Gesundheit nicht zuträglich, zum anderen entspricht es auch nicht dem äußeren Bild der auch Außenstehenden zugänglichen Krankenhausanlage und der vom Publikumsverkehr stark frequentierten Eingangshalle.
Gebrauchsgegenstände
Die Aufbewahrungsmöglichkeiten sind beschränkt. Bringen Sie deshalb nur das wirklich Unentbehrliche mit. Dazu zählen Ihre persönlichen Bedarfsgegenstände wie Toilettensachen, Schlafanzug, Morgenrock, Bademantel, Hausschuhe und Unterwäsche zum Wechseln.
Wertgegenstände
Schmuck, Uhren und größere Geldbeträge lassen Sie am besten zu Hause. Haben Sie trotzdem Wertsachen bei sich, dann hinterlegen Sie diese - soweit sie Ihre Angehörigen nicht mit nach Hause nehmen können - bei der Kasse des Kreiskrankenhauses gegen Empfangsschein. Haften können wir nur für Gegenstände und Geldbeträge, die wir zur Aufbewahrung übernommen haben.
Post
Die für Sie eingehende Post wird Ihnen pünktlich ausgehändigt. Im Erdgeschoß unseres Hauses befindet sich ein Briefkasten der Post, in den Sie Ihre Briefe werfen können. Der Briefkasten befindet sich im Erdgeschoß gegenüber den Fahrstühlen. Er wird täglich, außer sonntags, geleert.
Besucher
Über den Besuch Ihrer Angehörigen und Bekannten freuen wir uns. Um sie aber dadurch nicht zu belasten und den Heilungsprozeß zu verzögern haben wir Besuchzeiten festgelegt, die trotzdem recht großzügig ausfallen. Damit soll allen Bedürfnissen der berufstätigen Besucher oder denen mit längeren Anfahrtswegen Rechnung getragen werden. Bedenken Sie aber bitte auch, daß viele und lange Besuche für die Mitpatientinnen und Mitpatienten oft störend und belastend sein können.
Auch während der Besuchszeit ist es unumgänlich daß der Krankenhausbetrieb weiterläuft. es ist deshalb unvermeidbar, daß Besucher während ihres Besuches aus dem Zimmer gebeten werden, wenn pflegerische oder ärztliche Maßnahmen an Patientinnen und Patienten getroffen werden müssen. Von den Besuchern wird weiterhin Rücksichtnahme erbeten und erwartet, wenn Schwerkranke oder frisch operierte Patientinnen oder Patienten in den Zimmern liegen, in dem auch Sie eine Patientin oder einen Patienten besuchen.
Das mitbringen von Haustieren ist aus hygienischen Gründen untersagt. Unterrichten Sie bitte Ihtre Besucher davon und sagen sie ihnen auch, daß sie während des Aufenthaltes im Hause dieser Hausordnung unterstehen. Weisen Sie bitte Ihre Besucher darauf hin, daß es aus hygienischen Gründen nicht zulässig ist, sich auf die Betten zu setzen oder die Mäntel daraufzulegen.
Besuchszeiten
Allgemeine Krankenstationen ( Stationen 1a - 4b)
Täglich von 15.00 bis 20.00 Uhr.
Für Berufstätige, deren Arbeitszeit einen Besuch während der normalen Besuchzeit nicht zuläßt, gilt eine besondere Besuchszeit:
Montag - Freitag 11.00 - 12.30 Uhr, nach der Vereinbarung mit der Stationsärztin/ dem Stationsarzt.
Den Chefärzten ist es erlaubt, bei vorliegenden medizinischen Gründen die Besuchserlaubnis einzuschränken oder ganz aufzuheben. Ausnahmen können nur in dringenden Fällen erlaubt werden.
Intensivstation
Bersuche bei Patientinnen und Patienten der Intensivstation im Kreiskrankenhaus sind nur nach Vereinbarung mit der behandelnden Ärztin/ dem behandelden Arzt für die nächsten Angehörigen möglich. Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Chefarzt im Einzelfall.
Besuche durch Personen in deren Hausstand Infektionskrankheiten herrschen, müssen unterbleiben. Schon Erkältungskrankheiten des Besuchers bedeuten für viele Patientinnen und Patienten, insbesondere Operierte, Säuglinge und kleine Kinder, eine große Gefahr.
Kosten des Aufenthaltes
Es ist eine leidige Sache, über Geld zu sprechen, aber der Betrieb eines Krankenhauses verursacht erhebliche Kosten. Denken Sie an das gut ausgebildete Personal, die teuren Einrichtungen, die vielen verwendeten Materialien, Naturalien und Energien, welche der Betrieb eines modernen Krankenhauses, rund um die Uhr, während dieser 24 Stunden erfordert.
Ebenso wie Sie erwarten, pünktlich und gut versorgt sowie baldigst geheilt zu werden, bitten wir, daß Sie Ihren Verpflichtungen zeitgerecht nachkommen. Soweit für Sie ein Versicherungsträger zahlungspflichtig sein sollte, bitten wir Sie, darum bemüht zu bleiben, daß uns die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse umgehend zugeht.
Sind Sie Selbstzahler, dann lassen Sie sich bitte durch das Aufnahmebüro über die Benutzerentgelte und die Höhe der Vorauszahlung unterrichten. Sofern keine vollständige Kostenzusage vorgelegt werden kann, können wir leider auf regelmäßige Vorschüsse nicht verzichten. Näheres bitten wir, aus den Allgemeinen Vertragsbedingungen und dem Tarif für stationäre Leistungen zu entnehmen.
Sie können diese Unterlagen von der Stationsleitung zur Einsichtnahme erhalten. Erleichtern Sie bitte sich und uns die Arbeit, indem Sie schriftliche Anfragen und Hinweise nach Ihrer Entlassung umgehend erledigen.
Beschwerden - Anregungen
Es freut uns sehr, wenn es uns gelingt, Ihnen den Aufenthalt bei uns im Rahmen der gegebenen Umstände so angenehm wie möglich zu gestalten. Sollten Sie Unzulänglichkeiten entdeckt haben - denn wer ist schon vollkommen - sind wir für berechtigte Kritik oder Verbesserungsvorschläge aufgeschlossen. Wenn Sie dagegen mit uns zufrieden waren und Sie das eine oder andere als besonders angenehm empfunden haben, hören wir das von Ihnen genauso gern. Es wäre für uns eine Bestätigung, daß wir mit unseren Bemühungen und Anstrengungen auf dem richtigen Wege sind. In ärztlichen und pflegerischen Angelegenheiten ist Ihr Chefarzt oder Leitender Arzt bzw. die Pflegedienstleitung zuständig.
Beschwerden, Kommentare und Hinweise über das sonstige Personal sind an den Krankenhausdirektor zu richten.
Zur Beseitigung von beispielsweise technischen Mängeln melden Sie diese bitte der Stationsleitung, die alles Weitere veranlassen wird.
Verwahrung und Nachlaß
Bitte denken Sie bei Ihrer Entlassung daran, hinterlegte Wertgegenstände mit nach Hause zu nehmen.
Zurückgelassene Gegenstände können wir nur 6 Wochen lang aufbewahren. Sie werden dem Berechtigten bei Abholung innerhalb dieser Frist gegen Empfangsschein ausgehändigt. Wird von Patientinnen und Patienten die Aufnahme einer letztwilligen Verfügung oder die Benachrichtigung von Angehörigen gewünscht, so ist dieser Wunsch der Stationsschwester, dem Stationspfleger, der Stationsärztin oder dem Stationsarzt vorzutragen.
Gottesdienst
Die Teilnahme an den in unserem Hause regelmäßig stattfindenden Gottesdiensten steht jeder Patientin und jedem Patienten frei. Sie können den Gottesdienst auch über eine Tonübertragungsanlage in Ihrem Zimmer mittels Kopfhörer verfolgen. Wählen Sie hierzu das Radioprogramm P 1. Patientinnen und Patienten, die eine religiöse Betreuung wünschen, wenden sich bitte an die Stationsschwester oder den Stationspfleger, die ihrerseits den gewünschten Geistlichen benachrichtigen. Die Mitpatientinnen und Mitpatienten werden gebeten (siehe Krankenhausseelsorge) auf die Anwesenheit des Geistlichen Rücksicht zu nehmen.
Fernsprecher
Im Erdgeschoß befindet sich ein öffentlicher Fernsprecher. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, ein Telefon in Ihrem Zimmer anzumieten. Für den Fall, daß Sie hiervon Gebrauch machen möchten, bitten wir Sie, dies dem Stationspersonal mitzuteilen oder dies beim Pförtner direkt zu erledigen.
Entlassung
Wir hoffen und freuen uns selbstverständlich mit Ihnen, wenn Ihre Behandlung möglichst bald mit Erfolg abgeschlossen werden kann. Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt wird Sie gerne darüber aufklären, ab wann eine stationäre Behandlung nicht mehr notwendig ist. Falls Sie entgegen dem ärztlichen Rat unser Krankenhaus vorzeitig verlassen wollen, so geschieht das auf eigene Verantwortung. Eine Verlegung in eine andere Abteilung oder Klinik ist möglich, wenn dies medizinisch notwendig ist.
Vorsorglich müssen wir darauf hinweisen, daß ein Patient entlassen werden muß, wenn er wissentlich erheblich gegen die ärztlichen oder pflegerischen Anordnungen oder die Hausordnung verstößt oder Situationen eintreten, in denen eine ordnungsgemäße Krankenversorgung nicht mehr gewährleistet ist.
Allgemeine Regelungen
Der Genuß alkoholischer Getränke ist nicht gestattet, es sei denn, daß dies ausdrücklich von ärztlicher Seite gestattet oder angeordnet wird.
Im Krankenhaus und auf dem Krankenhausgelände dürfen Patientinnen und Patienten sowie Besucher nicht Handel treiben, Dienstleistungen anbieten, Werbungen durchführen und um Geld oder Geldwerte spielen.
Patientinnen und Patienten dürfen nicht zu Arbeitsleistungen oder Botengängen herangezogen werden, es sei denn, daß die Ärztin oder der Arzt im Interesse der Behandlung der Patientinnen und Patienten eine geeignete Beschäftigung anordnet (Beschäftigungstherapie). Der Patient ist vorher durch die Ärztin bzw. den Arzt aufzuklären.
Kreiskrankenhaus Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Str. 3
64521 Groß-Gerau
Telefonzentrale
Tel.: 06152 / 986-0
E-Mail: info
@kreiskrankenhaus.com


